Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Aktivitäten der Persanesth GmbH und deren Kunden (Einsatzbetrieb) im Zusammenhang mit dem Personalverleih. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den Bestimmungen des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG) und dem Obligationenrecht (OR).
Stand: 7. September 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integralen Bestandteil jedes Verleihvertrages und treten bei Vertragsabschluss in Kraft. Mit der Annahme eines Auftrags erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an. Abweichende Bedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn sie von der Persanesth GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Das temporäre Personal wird ausschliesslich für die vereinbarten Tätigkeiten eingesetzt und untersteht den Weisungen und der Aufsicht des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, eine ordnungsgemässe Einführung und Instruktion am Arbeitsplatz sicherzustellen. Das Personal verpflichtet sich, die Anweisungen des Kundenbetriebs einzuhalten, einschliesslich Hausordnung, Schweigepflicht und weiterer Reglemente.
Der Kunde ist verantwortlich für die Arbeitssicherheit des temporären Personals gemäss den gesetzlichen Normen und Arbeitsgesetzbestimmungen. Er stellt die erforderlichen Materialien, Geräte und Maschinen zur Verfügung und überwacht deren sachgerechte Nutzung.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungen (AHV/IV/EO, ALV, BVG, KTG) sowie die Unfallversicherung (UVG) werden durch die Persanesth GmbH als Arbeitgeberin übernommen.
Das temporäre Personal hält die gültigen Arbeitszeiten im Kundenbetrieb ein. Die Überzeit darf für den einzelnen Arbeitnehmer zwei Stunden am Tag nicht überschreiten, ausser an arbeitsfreien Werktagen oder in Notfällen, und im Kalenderjahr insgesamt nicht mehr betragen als:
Die Einhaltung des Arbeitsgesetzes obliegt dem Kunden.
Überstunden und Überzeit bedürfen der vorgängigen Zustimmung des temporären Personals sowie der Persanesth GmbH. Für Überzeit wird ein Zuschlag von 25 % gemäss gesetzlichen Vorgaben erhoben.
Der Kunde muss sicherstellen, dass das temporäre Personal den Anforderungen entspricht. Bei Unstimmigkeiten ist Persanesth GmbH unverzüglich zu informieren.
Die Entlohnung des temporären Personals erfolgt auf Grundlage der vom Kunden visierten Arbeitsrapporte. Rechnungen werden monatlich gestellt und sind innerhalb von 10 Tagen netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen von 5 % p.a. sowie Mahngebühren. Direkte Zahlungen an das Personal sind unzulässig und befreien den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht gegenüber der Persanesth GmbH.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialleistungen des temporären Personals (AHV/IV/EO, ALV, UVG, BVG, KTG) werden von der Persanesth GmbH übernommen.
Der Kunde kann temporäre Mitarbeitende nach Vertragsende in ein direktes Anstellungsverhältnis übernehmen. Dies ist grundsätzlich kostenlos. Der Kunde verpflichtet sich jedoch, die Übernahme innert 5 Arbeitstagen schriftlich an Persanesth GmbH zu melden.
Die Kündigungsfristen sind wie folgt festgelegt:
Bei Verträgen mit einer befristeten Einsatzdauer von maximal 3 Monaten: Enden ohne Kündigung mit Erreichen des Enddatums, spätestens jedoch drei Monate nach Einsatzbeginn. Während dieser Zeit kann der Vertrag nur in Ausnahmefällen gekündigt werden. Bei Verlängerung über die Maximaldauer hinaus wird ein neuer unbefristeter Vertrag abgeschlossen.
Unbefristete Einsätze können wie folgt gekündigt werden:
Erfindungen, die von Angestellten der Persanesth GmbH während ihrer dienstlichen Tätigkeit gemacht werden, stehen im Eigentum von Persanesth GmbH, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Die Verwertungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken, die im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit der Angestellten von Persanesth GmbH erstellt wurden, stehen der Firma Persanesth GmbH zur Verfügung, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Die Bestimmungen des Obligationenrechts gelten sinngemäss.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen mit Persanesth GmbH gilt das schweizerische Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von Persanesth GmbH.